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Was braucht Ihr Kind im Hort?

Für den Besuch des Hortes sind einige Gegenstände erforderlich, die Sie bitte mit dem Namen Ihres Kindes versehen. 
Gebraucht werden:
  • Hausschuhe,
  • Jause,
  • Übungsheft,
  • Mitteilungsheft,
  • Zahnputzbecher, -bürste, -paste.
Bei Bedarf bringen Sie bitte Taschentücher und Servietten mit. Auch wird im Laufe des Jahres zwei Mal ein Werkbeitrag und zwei Mal ein Kopierbeitrag eingehoben.
Wird Ihr Kind im Rahmen der Ambulanten Pädagogischen Förderung (APF) betreut, so wird ein einmaliger Kostenbeitrag für Fördermaterialien von Ihnen eingehoben.

Da wir mit Ihrem Kind über das Jahr verteilt verschiedene Freizeit- und Beschäftigungsangebote durchführen wollen (Kino, Schifahren, Ausflüge, ...), bitten wir Sie, uns dies zu ermöglichen, indem Sie die für Ihr Kind notwendigen finanziellen Aufwendungen erstatten. Diese Beträge werden von der Hortpädagogin eingehoben.

An schulfreien Tagen und jeden Freitag wird im Hort keine Lerneinheit durchgeführt und keine Hausaufgabe betreut. Diese Tage dienen Ihrem Kind zur Freizeitgestaltung ohne auferlegte Pflichtender Schule.

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner im Magistrat?

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen, und wissen nicht, wer zuständig ist?

Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unsere Telefonzentrale.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und verbinden Sie mit der zuständigen Abteilung.

Telefonzentrale: +43 4242 205

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Abteilungen und Geschäftsgruppen des Magistrats Villach.

Wann hat der Hort für Ihr Kind geöffnet?

Das Hortjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August.

Öffnungszeiten:
Schultage: 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Schulfreie Tage: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Konferenzen, Lehrertagungen, Semesterferien, ...)

In den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien hat in der Stadt Villach jeweils ein Hort geöffnet.

Bekommen die Kinder in ganztägig geführten Schulen ein Mittagessen?

Ja. Der Betreuungsteil Freizeit umfasst auch die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler.

Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner im Magistrat?

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen, und wissen nicht, wer zuständig ist?

Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unsere Telefonzentrale.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und verbinden Sie mit der zuständigen Abteilung.

Telefonzentrale: +43 4242 205

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Abteilungen und Geschäftsgruppen des Magistrats Villach.

Was bedeutet MINT?

MINT ist eine Abkürzung aus den Anfangsbuchstaben bestimmter Studienfächer. Es steht als Sammelbegriff für die Ausbildungsfelder Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Welche Öffnungszeiten gelten im Magistrat?

Unsere generellen Servicezeiten sind: 

  • Montag: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr (Stadtservice und Dinzlschloss keine Vereinbarung nötig)
  • Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Gesonderte Öffnungszeiten gibt es für das Passamt und das Standesamt:

  • Montag-Freitag: 8-11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13-15.30 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden nutzen Sie bitte unsere Online-Terminreservierung

Es gibt jedoch abteilungsbedingte Abweichungen der Servicezeiten. Bitte informieren Sie sich dazu unter Abteilungen und Kontaktpersonen.

Wann erfolgt die Abmeldung Ihres Kindes?

  1. Zahlungsrückstände beim Nachmittagsbetreuungsbeitrag
  2. Oftmalige unentschuldigte Abwesenheit Ihres Kindes von der Nachmittagsbetreuung.
  3. Nichtvorlage erforderlicher medizinischer, pädagogischer und psychologischer Gutachten bei Bedenken über die Eignung Ihres Kindes für den Nachmittagsbetreuungsbesuch

Besteht die Möglichkeit, dem Betreuungsteil fallweise fernzubleiben?

Schülerinnen und Schüler, die zum Betreuungsteil an Schulen mit Tagesbetreuung angemeldet wurden, sind verpflichtet, den Betreuungsteil, der ja ein Teil der Schulzeit ist, regelmäßig und pünktlich zu besuchen.

Das Fernbleiben vom Betreuungsteil ist nur zulässig
  • bei gerechtfertigter Verhinderung und
  • im Falle, dass die Schulleitung oder der Leiter bzw. die Leiterin des Betreuungsteiles die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt.
Gerechtfertigt ist eine Verhinderung beispielsweise, wenn der Schüler oder die Schülerin erkrankt ist, wenn kranke Angehörige der Hilfe des Schülers oder der Schülerin bedürfen sowie bei außergewöhnlichen familiären Ereignissen. In diesem Fall hat der Klassenvorstand oder die Schulleitung umgehend verständigt zu werden.

FAQs zur Wohnungsvergabe in der Stadt Villach

Wie laufen Wohnungsvergaben in der Stadt Villach ab bzw. wie komme ich zu einer Wohnung?

Es muss ein vollständiger Wohnungsantrag abgegeben werden.

Woher bekomme ich den Wohnungsvergabe-Antrag?
Direkt in der Abteilung Wohn und Geschäftsgebäude, Italiener Straße 7, 2. Stock, oder via Online-Formular

Welche Beilagen sind beim Wohnungsvergabe-Antrag notwendig?
Ist abhängig der Lebenssituation der/des Antragstellerin / Antragsstellers und der mitziehenden Personen. (Übersicht der erforderlichen Unterlagen)

Sind die Wohnungen der Stadt Villach möbliert?
Die Wohnungen der Stadt Villach sind grundsätzlich unmöbliert.

Welche Anschlüsse für Heizungen sind vorhanden?
Es gibt Wohnhäuser mit Zentralheizung (Fernwärme) und Wohnhäuser mit Einzelofen (Holz, Öl, Kohle, Gas).

Sind Haustiere in den Wohnungen der Stadt Villach erlaubt?
Ja, Haustiere sind erlaubt. Die Wildtierhaltung (Reptilien, Amphibien) ist der Tierschutzbehörde (Abteilung Natur- und Umweltschutz) binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

Sind die Wohnungen barrierefrei?
Die Wohnungen der Stadt Villach sind nicht barrierefrei, da diese mit Halbstock gebaut wurden.

An wen kann ich mich für weitere Informationen wenden?
Frau Schieder, T 04242 205 5013
Frau Pattis, T 04242 205 5014
Beratung, Information und Hilfestellung für Wohnungssuchende
 

Wichtig: Um eine Vormerkung und Reihung durchführen zu können, werden Sie ersucht, den Aufnahmeantrag vollständig und genau auszufüllen. Nur anhand dieser Unterlage ist es uns möglich, Ihre Wohnungswünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und die in Ihrem Falle vorliegende Dringlichkeit zu beurteilen. Wir können daher erst nach Retournierung Ihres ausgefüllten Aufnahmeantrages und der darin erbetenen Nachweise Ihr Ansuchen vormerken und weiter bearbeiten.

Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen unter der Telefonnummer 04242/ 205-5013 bzw. 205-5014 gerne zur Verfügung.

Warum braucht es MINT bereits im Kindergarten?

Um Kinder früh für naturwissenschaftlich-technische Bereiche zu begeistern, ihre Neugier zu wecken und sie darin zu unterstützen, sich in diesen Bereichen mehr zu zutrauen. Je früher Kinder spielerisch an MINT Themen herangeführt werden, desto selbstverständlicher wird es für sie, sich auf die Entdeckungsreise zu machen und selbständig zu lernen. Außerdem soll dadurch eine nachhaltige, umweltfreundliche und verantwortungsvolle Denk- und Handlungsweise in ihre Alltagsbewältigung einfließen.

Fundservice: Ich habe etwas gefunden. Was muss ich tun?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dann sind sie verpflichtet den Fund dem Verlustträger / der Verlustträgerin zurückzugeben, sofern dieser bzw. diese Ihnen bekannt ist. Wenn Sie das nicht tun, begehen Sie eine strafbare Handlung (Unterschlagung).

Ist Ihnen der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht bekannt, so sind gefundene Gegenstände unverzüglich dem Fundbüro zu übergeben.

Das Fundservice der Stadt Villach finden Sie im Bürgerservice, Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss (T 04242 205 3930, E fundamt@villach.at)

Wann steht mir der Fund zu?

Wenn Sie den Fundgegenstand im Fundservice abgeben, wird Ihnen eine Fundmeldung unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer ausgestellt.

Sollte der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht ausfindig gemacht werden, werden Sie nach etwa einem Jahr benachrichtigt und Sie können sich die Sache abholen.

Ich habe etwas gefunden, bekomme ich Finderlohn?

Der Finderlohn hängt von der Höhe des Wertes und davon ab, ob es sich um eine vergessene oder verlorene Sache handelt. Der Finder/die Finderin wird automatisch benachrichtigt, wenn die Sache dem Verlustträger/der Verlustträgerin überlassen wird.

Die Finderlohnabwicklung muss jedoch zwischen dem Finder/der Finderin und dem Verlustträger/der Verlustträgerin geklärt werden. Im Falle der Nichtabholung innerhalb der vorgesehenen Fristen verlieren Sie sämtliche Ansprüche.

Wie ist der Besuch Ihres Kindes im Hort geplant?

Um aufbauende und erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können, ist es wichtig, dass Ihr Kind so regelmäßig wie möglich den Hort besucht.

Bis 18 Uhr hat der Hort geöffnet. Ein alleiniges Verlassen des Hortes ist nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis für Ihr Kind möglich. Diese Einverständniserklärung vermerken Sie im Mitteilungsheft Ihres Kindes mit Datum und Unterschrift. Die Betriebszeit bis 18 Uhr ist nicht zwingend, Sie können Ihr Kind selbstverständlich flexibel, je nach Ihren zeitlichen Gegebenheiten, spätestens jedoch bis 18 Uhr, abholen.

Wird Ihr Kind krank oder ist aus anderen Gründen für längere Zeit ein Hortbesuch nicht möglich, so wird um ehestmögliche Benachrichtigung der Hortleiterin ersucht. Sollte Ihr Kind während des Aufenthaltes im Hort erkranken, so werden Sie gebeten, nach Verständigung durch die Hortleiterin, Ihr Kind, sobald es Ihnen oder einer geeigneten Person möglich ist, abzuholen.

Hatte Ihr Kind eine Infektionskrankheit (Schafblattern, Masern, Röteln, ...) so werden Sie zum Schutz der anderen Kinder im Hort ersucht, bei Wiederaufnahme des Hortbesuches auf Verlangen der Hortleiterin ein ärztliches Zeugnis beizubringen, wonach eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist.<

Fundservice: Ich habe etwas gefunden. Was muss ich tun?

Wenn Sie etwas gefunden haben, dann sind sie verpflichtet den Fund dem Verlustträger / der Verlustträgerin zurückzugeben, sofern dieser bzw. diese Ihnen bekannt ist. Wenn Sie das nicht tun, begehen Sie eine strafbare Handlung (Unterschlagung).

Ist Ihnen der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht bekannt, so sind gefundene Gegenstände unverzüglich dem Fundbüro zu übergeben.

Das Fundservice der Stadt Villach finden Sie im Bürgerservice, Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss (T 04242 205 3930, E fundamt@villach.at)

Wann steht mir der Fund zu?

Wenn Sie den Fundgegenstand im Fundservice abgeben, wird Ihnen eine Fundmeldung unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Telefonnummer ausgestellt.

Sollte der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht ausfindig gemacht werden, werden Sie nach etwa einem Jahr benachrichtigt und Sie können sich die Sache abholen.

Ich habe etwas gefunden, bekomme ich Finderlohn?

Der Finderlohn hängt von der Höhe des Wertes und davon ab, ob es sich um eine vergessene oder verlorene Sache handelt. Der Finder/die Finderin wird automatisch benachrichtigt, wenn die Sache dem Verlustträger/der Verlustträgerin überlassen wird.

Die Finderlohnabwicklung muss jedoch zwischen dem Finder/der Finderin und dem Verlustträger/der Verlustträgerin geklärt werden. Im Falle der Nichtabholung innerhalb der vorgesehenen Fristen verlieren Sie sämtliche Ansprüche.

Für wie lange gilt die Anmeldung?

An ganztägigen Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt die Anmeldung für das betreffende Unterrichtsjahr.
An ganztägigen Schulformen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt die Anmeldung für die gesamte Dauer des Besuches der betreffenden Schule.

Was ist das Besondere an MEL Villach?

Hier lernen und forschen Kinder und Pädagog:innen gemeinsam. Durch die Beteiligug der Kinder und die Berücksichtigung ihrer Perspektiven und Interessen, können Pädagog:innen Lernprozesse gemeinsam mit den Kindern gestalten und mit einander und voneinander lernen.

Fundservice: Ich habe etwas verloren. Wohin kann ich mich wenden?

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst. Sie können nun folgendes unternehmen, damit Sie den verlorenen Gegenstand rasch wiederbekommen:

Sich direkt an das Fundservice im Magistrat wenden:

Bürgerservice - Fundservice
Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss
T 04242 205 3930
E fundamt@villach.at

Online suchen:

Sie können selbst in der Funddatenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen und erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen.
Verlustmeldung erstellen:

Verlustmeldung erstellen:

Wenn Sie Ihren Gegenstand auch durch die Online Suche nicht finden, können Sie auf der Trefferseite mit einem Klick auf "Neue Verlustmeldung erstellen" eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

Die Servicehotline anrufen:

Die Fundwesen Service-Line 0900 600 200 (Achtung: kostenpflichtig) hilft Ihnen telefonisch bei der Suche von verlorenen Gegenständen und steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Gibt es in Villach auch eine Ganztagsschule?

Ja, in der Neuen Mittelschule Völkendorf wird in einer Klasse die Ganztagesschule angeboten.

Der Tagesablauf besteht aus inhaltlich und organisatorisch abgestimmten Lern-, Ruhe-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten. Nach 16 Uhr wird nicht mehr gelernt.      

Alle Infos unter www.nms-villach3.ksn.at/

Fundservice: Ich habe etwas verloren. Wohin kann ich mich wenden?

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst. Sie können nun folgendes unternehmen, damit Sie den verlorenen Gegenstand rasch wiederbekommen:

Sich direkt an das Fundservice im Magistrat wenden:

Bürgerservice - Fundservice
Rathaus, Eingang I, Erdgeschoss
T 04242 205 3930
E fundamt@villach.at

Online suchen:

Sie können selbst in der Funddatenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen und erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen.
Verlustmeldung erstellen:

Verlustmeldung erstellen:

Wenn Sie Ihren Gegenstand auch durch die Online Suche nicht finden, können Sie auf der Trefferseite mit einem Klick auf "Neue Verlustmeldung erstellen" eine Verlustmeldung aufgeben, damit die zuständige Fundbehörde Sie verständigen kann, sobald Ihr gesuchter Gegenstand abgegeben wurde.

Die Servicehotline anrufen:

Die Fundwesen Service-Line 0900 600 200 (Achtung: kostenpflichtig) hilft Ihnen telefonisch bei der Suche von verlorenen Gegenständen und steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Wer kann das MEL Villach besuchen?

Das Angebot des MEL steht für Kinder im Kindergartenalter und pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung. Das Mini Educational Lab in Villach kann als qualitativ hochwertige Erweiterung zu den bereits bestehenden mit dem Gütesiegel des Bundesministeriums ausgezeichneten elementaren MINT-Kindergärten angesehen werden, das Angebote hinsichtlich der MINT-Bildung für Kinder und Elementarpädagog:innen aus ganz Kärnten zur Verfügung stellt.

Gibt es zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach auch noch weitere sozialen Unterstützungsmöglichkeiten?

Ja, die gibt es. Zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach haben Sie noch folgende Möglichkeiten von sozialen Unterstützungsmöglichkeiten:
 

Ausweis für Menschen mit Behinderung

Der Behindertenausweis (Behindertenpass) ist ein Lichtbildausweis und dient zum Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen oder bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Österreich wie im Ausland.

ANTRÄGE:

Sozialministeriumservice Kärnten
Kumpfgasse 23-25, 9010 Klagenfurt
www.sozialministeriumservice.at/site/Behindertenpass

oder über den ÖZIV:
Österreichischer Zivilinvalidenverband Villach
Gerbergasse 32, 9500 Villach
www.oeziv-kaernten.at
 


Befreiung von der Rezeptgebühr

Anträge
Bei Ihrer zuständigen Krankenkasse kann ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung, der gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der Krankenscheingebühr gilt, eingebracht werden. 

Details dazu finden Sie auf dem Portal der österreichsichen Sozialversicherungsträger


Familienzuschuss

Familienfördernde Maßnahme des Landes

Der Familienzuschuss ist nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes bei der Familienförderstelle des Landes Kärnten zu beantragen und kann bei zutreffen der Voraussetzungen bis zum 10. Lebensjahr gewährt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung


Gebührenbefreiung

Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung:
https://www.gis.at/befreien/

Service-Hotline zum Ortstarif:
T 0810 001 080


Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine familienfördernde Maßnahme des Bundes.

Anträge und Anfragen:
Kärntner Gebietskrankenkasse
Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach
T +43(0)50 5855-4400
E villach@kgkk.at

Weitere Informationen und Antragstellung
 


Pensionsangelegenheiten

Informationen und Antragsformulare zu den verschiedenen Pensionsansuchen finden Sie bei den folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
 

Pflege

Weitere Informationen


Pflegegeld

Pflegegeldanträge sind bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at


Unterstützung für Zivildienstleistende und Zivildiener

Zivildienstleistende und Zivildiener haben Anspruch auf

  • Familienunterhalt und Partnerunterhalt
  • Wohnkostenbeihilfe

Die Anträge können an das Heerespersonalamt, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, T +43(0)50201 - 0 -  (Formular www.bundesheer.at/formular) eingebracht werden.

Nach Prüfung (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Einzahlungsbelege von Mieten usw.) erfolgt die Berechnung und Bescheiderledigung.
 


Wohnbeihilfe

Das Land gewährt als Träger von Privatrechten auf Antrag - jedoch ohne Rechtsanspruch - dem Mieter einer geförderten oder einer nichtgeförderten Wohnung in Kärnten eine Wohnbeihilfe (Allgemeine Wohnbeihilfe).

Nähere Auskünfte:
Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 4 / Wohnbeihilfe
9021 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße 1
E abt4.wohnbau@ktn.gv.at

Weitere Informationen

Gibt es zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach auch noch weitere sozialen Unterstützungsmöglichkeiten?

Ja, die gibt es. Zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach haben Sie noch folgende Möglichkeiten von sozialen Unterstützungsmöglichkeiten:
 

Ausweis für Menschen mit Behinderung

Der Behindertenausweis (Behindertenpass) ist ein Lichtbildausweis und dient zum Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen oder bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Österreich wie im Ausland.

ANTRÄGE:

Sozialministeriumservice Kärnten
Kumpfgasse 23-25, 9010 Klagenfurt
www.sozialministeriumservice.at/site/Behindertenpass

oder über den ÖZIV:
Österreichischer Zivilinvalidenverband Villach
Gerbergasse 32, 9500 Villach
www.oeziv-kaernten.at
 


Befreiung von der Rezeptgebühr

Anträge
Bei Ihrer zuständigen Krankenkasse kann ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung, der gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der Krankenscheingebühr gilt, eingebracht werden. 

Details dazu finden Sie auf dem Portal der österreichsichen Sozialversicherungsträger


Familienzuschuss

Familienfördernde Maßnahme des Landes

Der Familienzuschuss ist nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes bei der Familienförderstelle des Landes Kärnten zu beantragen und kann bei zutreffen der Voraussetzungen bis zum 10. Lebensjahr gewährt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung


Gebührenbefreiung

Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragstellung:
https://www.gis.at/befreien/

Service-Hotline zum Ortstarif:
T 0810 001 080


Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld ist eine familienfördernde Maßnahme des Bundes.

Anträge und Anfragen:
Kärntner Gebietskrankenkasse
Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach
T +43(0)50 5855-4400
E villach@kgkk.at

Weitere Informationen und Antragstellung
 


Pensionsangelegenheiten

Informationen und Antragsformulare zu den verschiedenen Pensionsansuchen finden Sie bei den folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
 

Pflege

Weitere Informationen


Pflegegeld

Pflegegeldanträge sind bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-Straße 3, 9500 Villach statt)
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at


Unterstützung für Zivildienstleistende und Zivildiener

Zivildienstleistende und Zivildiener haben Anspruch auf

  • Familienunterhalt und Partnerunterhalt
  • Wohnkostenbeihilfe

Die Anträge können an das Heerespersonalamt, Roßauer Lände 1, 1090 Wien, T +43(0)50201 - 0 -  (Formular www.bundesheer.at/formular) eingebracht werden.

Nach Prüfung (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Einzahlungsbelege von Mieten usw.) erfolgt die Berechnung und Bescheiderledigung.
 


Wohnbeihilfe

Das Land gewährt als Träger von Privatrechten auf Antrag - jedoch ohne Rechtsanspruch - dem Mieter einer geförderten oder einer nichtgeförderten Wohnung in Kärnten eine Wohnbeihilfe (Allgemeine Wohnbeihilfe).

Nähere Auskünfte:
Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 4 / Wohnbeihilfe
9021 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtaler Straße 1
E abt4.wohnbau@ktn.gv.at

Weitere Informationen

Wie kommt man zu einem Termin?

Pädagogische Fachkräfte können vorab das für die Gruppe passende Thema aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik und Nachhaltigkeit frei wählen.
 

Schneeräumung: Welche Bereiche muss ich als Grundstücks- und Hauseigentümer räumen?

Im Ortsgebiet müssen Sie als Grundstücks- und Hauseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Meter entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen Sie diese auch streuen. Bei Kreuzungen, Zebrastreifen und Haltestellen ist der Gehweg über seine ganze Breite zu reinigen.

Wenn ein Pflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss dieser von Ihnen als Anrainer erneut entfernt werden. Bei der Räumung von Gehsteigen und privaten Parkplätzen darf der Schnee nicht auf die Straße "entsorgt" werden. Darüber hinaus sind Schneeablagerungen des Winterdienstes auf privaten Grundstücken ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.

Bei Dachlawinengefahr muss das Dach unverzüglich geräumt werden. Dasselbe gilt bei der Bildung von Eiszapfen.

Sind Ermäßigungen vorgesehen?

Mit Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen sind beim Betreuungsbeitrag Ermäßigungen vorgesehen.
 

Ich brauche eine Wohnung, wer kann mir helfen?

Die Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung Wohnungen bieten Ihnen Beratung, Information und Hilfestellung für Ihre Wohnungssuche. Sie können Sich auch gerne bei der Stadt Villach um eine Mietwohnung bewerben. 

Welche Gruppengröße ist vorgesehen?

Die Gruppengröße beträgt maximal 13 Kinder und die Aufenthaltsdauer pro Gruppe beträgt maximal zwei Stunden, stets unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und des inhaltlichen Themas.

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten und beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

Dauer
Die Schulpflicht erstreckt sich in Österreich über neun Jahre. Im Allgemeinen wird in den ersten vier Jahren die Volksschule besucht.

Danach folgen weitere vier Jahre entweder in einer Neuen Mittelschule oder der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule.

Die Schulpflicht wird im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer mittleren oder höheren Schule erfüllt.

Zur Anmeldung und Aufnahme in die Volksschule
 

Wann und wie erfolgt die Anmeldung für die schulische Tagesbetreuung und Horte?

Die Anmeldung für die schulische Tagesbetreuung nehmen Sie bitte direkt in der Schule vor, die Ihr Kind besucht.

Voraussetzung für die Aufnahme in den Hort ist der Schulbesuch Ihres Kindes.
Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich im Hort an und bringen Sie es bei dieser Gelegenheit mit. Sie stellen so den Erstkontakt zwischen der Leiterin und Ihrem Kind her. Die vielleicht anfänglich neue personelle wie räumliche Umgebung kann dadurch für Sie und Ihr Kind schon etwas vertrauter werden. Die Voranmeldung ist im Jahr des gewünschten Hortbesuches jederzeit möglich, bedeutet aber noch keine konkrete Aufnahme für einen Hortplatz.

Ich habe ein e-Auto, wo bekomme ich das Gratis Park-Pickerl-dafür?

Sie bekommen das grüne Pickerl, das Sie zum gratis Parken mit Ihrem Elektrofahrzeug in den Kurzparkzonen im Villacher Stadtgebiet berechtigt, im Stadtservice (Rathaus-Haupteingang, Erdgeschoss).

Alle Infos finden Sie unter E-Autos: Gratis-Parken mit Elektrofahrzeugen

Was kostet ein Besuch im MEL Villach?

Das Angebot des Mini Educational Lab ist für Kindergarten und pädagogisches Fachpersonal kostenfrei. 

Welchem Schulsprengel ist mein Kind zugeordnet?

Für die Pflichtschulen sind Schulsprengel eingerichtet, so dass grundsätzlich eine wohnortabhängige Zuständigkeit gegeben ist.

Wenn Sie im Unklaren sind, in welcher Schule Sie ihr Kind anmelden müssen, können Sie im nachfolgendem Link danach suchen. Für die Sonderschulen und die Polytechnische Schule gibt es nur einen Sprengel, der sich über das gesamte Stadtgebiet von Villach zieht.

Genehmigung des sprengelfremden Schulbesuches

Soll Ihr Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, müssen beide Schulen sowie die Stadt Villach, Abteilung Schulen als Schulerhalter zustimmen.

Welche Inhaltsstoffe hat das Villacher Wasser?

Was bedeutet „getrennte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil"?

Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander getrennt sind.
Konkret: Im Anschluss an den Unterricht (am Vormittag) wird eine Betreuung angeboten.
Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.
Für den Betreuungsteil können Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zu Gruppen zusammengefasst
werden.

Kann man im Rathaus eine Neuausstellung des Reisepasses bzw. Personalausweises beantragen?

Die Beantragung von Reisepass oder Personalausweis ist grundsätzlich mit Online-Terminreservierung oder per Telefon unter 04242/205-3900 möglich.

Alle weiteren Infos dazu:

Zu welchen Zeiten ist Rasenmähen im Stadtgebiet von Villach verboten?

Die Benützung von elektrischen oder durch Verbrennungsmotoren betriebenen Rasenmähern und anderen der Rasenpflege dienenden Geräten ist verboten an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
 
Ausnahme: der Betrieb von selbstfahrenden elektrischen Rasenmähern, wenn diese so eingestellt sind, dass Betriebsgeräusche an der nächstgelegenen Grundgrenze kaum mehr wahrnehmbar sind.
 

Welche Wasserhärte hat das Trinkwasser in Villach?

Schneeräumung: Welche Bereiche muss ich als Grundstücks- und Hauseigentümer räumen?

Im Ortsgebiet müssen Sie als Grundstücks- und Hauseigentümer zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Meter entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen Sie diese auch streuen. Bei Kreuzungen, Zebrastreifen und Haltestellen ist der Gehweg über seine ganze Breite zu reinigen.

Wenn ein Pflug Schnee auf einen bereits geräumten Gehsteig schiebt, muss dieser von Ihnen als Anrainer erneut entfernt werden. Bei der Räumung von Gehsteigen und privaten Parkplätzen darf der Schnee nicht auf die Straße "entsorgt" werden. Darüber hinaus sind Schneeablagerungen des Winterdienstes auf privaten Grundstücken ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.

Bei Dachlawinengefahr muss das Dach unverzüglich geräumt werden. Dasselbe gilt bei der Bildung von Eiszapfen.

Was bedeutet „verschränkte Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles"?

Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen Gründen müssen in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am Betreuungsteil teilnehmen.

Wann und wo müssen Hunde angeleint sein oder einen Maulkorb tragen?

An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:
  • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
  • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern
Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.
 

Was ist der Unterschied zwischen schulischer Tagesbetreuung und Hort?

Die schulische Tagesbetreuung ist Teil der Schule und unterliegt schulgesetzlichen Grundlagen.
Das pädagogische Gesamtkonzept des jeweiligen Schulstandortes wird von der Schulleitung verfasst, bildet einen integrierenden Bestandteil des Schulalltages und wird von allen an der Schule Tätigen im Sinne einer lernenden Organisation weiterentwickelt und mitgetragen. Bildung, Erziehung und Betreuung stellen ein ganzheitliches Angebot der Schule dar, welches neue Lernformen ebenso wie außerschulische Kooperationspartner einbeziehen. Die Betreuung erfolgt durch Lehrer/innen, ev. auch ErzieherInnen und im Freizeitbereich jedenfalls durch ausgebildete Freizeitpädagogen/innen.

Bei den Horten handelt es sich um eine famlilenergänzende und -unterstützende pädagogische Einrichtung der Stadt Villach, die in keinem direktem Zusammenhang mit den Schulen steht.

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten und beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.

Dauer
Die Schulpflicht erstreckt sich in Österreich über neun Jahre. Im Allgemeinen wird in den ersten vier Jahren die Volksschule besucht.

Danach folgen weitere vier Jahre entweder in einer Neuen Mittelschule oder der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule.

Die Schulpflicht wird im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch Fortsetzung in der Oberstufe einer mittleren oder höheren Schule erfüllt.

Zur Anmeldung und Aufnahme in die Volksschule
 

Wer ist für die Entsorgung der "Hundehäuferl" zuständig?

Für die Entsorgung der „Hundehäuferln“ sind die Hundehalter selbst verantwortlich. Nichtbeachtung kann teuer werden. Laut Straßenverkehrsordnung haben die Besitzer von Hunden dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht durch die Tiere verunreinigt werden. Beim Ausgang mit dem vierbeinigen Liebling empfiehlt es sich daher, die von unserer Stadt aufgestellten Gassimaten zu benützen oder stets ein Schauferl und Sackerl mit zu nehmen.

Zahlreiche Gassimaten sind im Innenstadtbereich und auf den Bermen aufgestellt worden. Die Gassisäcke können gratis entnommen werden.

Soll das Trinkwasser im Haushalt durch Filter oder sonstige Anlagen aufbereitet werden?

Das Wasserwerk Villach ist für die Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwassers verantwortlich und nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Trinkwasser stammt in Villach zu 100 Prozent aus Quell- bzw. Grundwasser. Die Trinkwasserqualität gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird durch regelmäßige chemische und mikrobiologische Untersuchungen in speziell akkreditierten Laboratorien nachgewiesen.


Trinkwasser aus öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen erfüllt die Parameterwerte der österreichischen Trinkwasserverordnung und erfordert daher keinerlei Nachaufbereitung.
Wasseraufbereitungsgeräte dienen hauptsächlich dazu, Korrosion und/oder Kalkausfällungen sowie Partikel in der Hausinstallation zu verhindern.
Wasseraufbereitungsgeräte bedürfen eines sachkundigen Betriebes und einer fachmännischen Wartung durch eine Fachfirma. Bei schlechter oder nicht durchgeführter Wartung besteht die Gefahr von mikrobiologischem Wachstum in den Geräten und damit verbundenen hygienischen Problemen, die sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken können.

 

Wird das Leitungswasser für die Warmwasserbereitung genutzt, empfiehlt sich eine Betriebstemperatur von 60°C bis 65°C. Der Einsatz von Geräten zur Wasserenthärtung im Haushalt wird dadurch nicht notwendig.

Wer ist für die Entsorgung der "Hundehäuferl" zuständig?

Für die Entsorgung der „Hundehäuferln“ sind die Hundehalter selbst verantwortlich. Nichtbeachtung kann teuer werden. Laut Straßenverkehrsordnung haben die Besitzer von Hunden dafür zu sorgen, dass Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht durch die Tiere verunreinigt werden. Beim Ausgang mit dem vierbeinigen Liebling empfiehlt es sich daher, die von unserer Stadt aufgestellten Gassimaten zu benützen oder stets ein Schauferl und Sackerl mit zu nehmen.

Zahlreiche Gassimaten sind im Innenstadtbereich und auf den Bermen aufgestellt worden. Die Gassisäcke können gratis entnommen werden.

Was sind ganztägige Schulformen?

Ganztägige Schulformen sind Schulen mit Tagesbetreuung, an denen Kinder nicht nur unterrichtet, sondern auch betreut werden, und zwar zumindest bis 16. 00 Uhr.

Was ist Trinkwasser? Die lebensnotwendige Ressource

Welche Öffnungszeiten gelten im Magistrat?

Unsere generellen Servicezeiten sind: 

  • Montag: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr (Stadtservice und Dinzlschloss keine Vereinbarung nötig)
  • Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Gesonderte Öffnungszeiten gibt es für das Passamt und das Standesamt:

  • Montag-Freitag: 8-11.30 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag: 13-15.30 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden nutzen Sie bitte unsere Online-Terminreservierung

Es gibt jedoch abteilungsbedingte Abweichungen der Servicezeiten. Bitte informieren Sie sich dazu unter Abteilungen und Kontaktpersonen.

Wer betreut die Schülerinnen und Schüler?

Während der gegenstandsbezogenen Lernzeit, die in enger Verbindung zu bestimmten Pflichtgegenständen steht, erfolgt die Betreuung durch Lehrerinnen und Lehrer. Für die übrigen Bereiche des Betreuungsteiles (individuelle Lernzeit, Freizeit) können Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher oder Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen eingesetzt werden.

Wasser als gesundheitsförderndes Element.

Wann und wo müssen Hunde angeleint sein oder einen Maulkorb tragen?

An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:
  • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
  • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern
Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.
 

Wie erfolgt die Abmeldung vom Betreuungsteil?

Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten Semesters möglich. Diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters zu erfolgen. Hat der Schüler oder die Schülerin bis dahin eine Klasse mit verschränkter Abfolge vom Unterrichts- und Betreuungsteil besucht, so ist eine Abmeldung vom Betreuungsfall entweder mit einem Klassenwechsel verbunden oder aber mit einem Schulwechsel (sofern es an der Schule keine entsprechende Klasse mit getrennter Abfolge vom Unterrichts- und Betreuungsteil oder aber ohne Betreuungsteil gibt).

Wo kommt das Wasser für Villach her?

Zu welchen Zeiten ist Rasenmähen im Stadtgebiet von Villach verboten?

Die Benützung von elektrischen oder durch Verbrennungsmotoren betriebenen Rasenmähern und anderen der Rasenpflege dienenden Geräten ist verboten an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
 
Ausnahme: der Betrieb von selbstfahrenden elektrischen Rasenmähern, wenn diese so eingestellt sind, dass Betriebsgeräusche an der nächstgelegenen Grundgrenze kaum mehr wahrnehmbar sind.
 

Wie ist der Betreuungsteil gestaltet?

Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen, nämlich die
  • gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder
  • individuelle Lernzeit sowie jedenfalls
  • Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Es ist daher beispielsweise nicht möglich, dass während der Tagesbetreuung nur gelernt wird.

Wie ist die pädagogische Arbeit und Freizeitbetreuung der Kinder innerhalb der schulischen Tagesbetreuung und der Horte gestaltet?

Der Lehrplan zur Gestaltung der schulischen Nachmittagsbetreuung sieht drei Phasen vor: die Gegenstandsbezogene Lernzeit, die individuelle Lernzeit und die Freizeitbetreuung einschließlich Verpflegung. Die gesamte Lern- und Freizeitbetreuung inkl. Mittagessen wird von schuleigenen Lehrpersonen und Freizeitpädagogen/innen durchgeführt.

In den Horten der Stadt Villach unterstützen ausgebildete Hortpädagoginnen und -pädagogen die Kinder bei der Bewältigung der Hausaufgaben und gestalten die verbleibende Freizeit.

Welchem Schulsprengel ist mein Kind zugeordnet?

Für die Pflichtschulen sind Schulsprengel eingerichtet, so dass grundsätzlich eine wohnortabhängige Zuständigkeit gegeben ist.

Wenn Sie im Unklaren sind, in welcher Schule Sie ihr Kind anmelden müssen, können Sie im nachfolgendem Link danach suchen. Für die Sonderschulen und die Polytechnische Schule gibt es nur einen Sprengel, der sich über das gesamte Stadtgebiet von Villach zieht.

Genehmigung des sprengelfremden Schulbesuches

Soll Ihr Kind eine Schule besuchen, die außerhalb des Schulsprengels liegt, obwohl im eigenen Sprengel eine gleichartige Schule besteht, müssen beide Schulen sowie die Stadt Villach, Abteilung Schulen als Schulerhalter zustimmen.

Wussten Sie, dass ...

... vom Wasserwerk reinstes Villacher Trinkwasser frei Haus geliefert wird - in bester Qualität, bestens überwacht und mit ausreichendem Druck bis zum obersten Stockwerk.

... man für 1.000 Liter Trinkwasser nur 2 Liter Mineralwasser oder ca. 1 Liter Treibstoff bekommt.

... in Villach rund 6.000 Meter Trinkwasserleitungen pro Jahr erneuert werden, um das Leitungsnetz auch für nachfolgende Generationen zu erhalten.

... mehr als 800 Hydranten für die Feuerlöschversorgung in Villach zur Verfügung stehen.

... 22,5 km² Wasserschongebiete und über 900.000 m² Schutzgebiete die Grundlage für die Qualitäts- und Zukunftssicherung unseres Trinkwassers bilden.

... bei der Leitungsverlegung in Villach neueste Baumethoden - unterirdische Leitungserrichtung über weite Strecken ohne Grabungsarbeiten - angewendet werden.

 

... jährlich über 4,8 Millionen Euro in die Anlagen- und Rohrnetzerneuerung investiert werden.

 

... Trinkwasser mit einem durchschnittlichen Wasserpreis von 0,18 Cent pro Liter das günstigste Lebensmittel ist.

... ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung eingeteilt ist.

... jede Villacherin und jeder Villacher im Schnitt 135 Liter Trinkwasser pro Tag verbraucht.

Wie lange bleiben die Kinder am Nachmittag in der Schule?

An Schulen mit Tagesbetreuung werden Schülerinnen und Schüler an allen Schultagen - ausgenomen Samstag - zumindest bis 16.00 Uhr und längstens bis 18.00 Uhr betreut.

Wie lange müssen die Kinder anwesend sein?

Schülerinnen und Schüler, die zum Betreuungsteil an Schulen mit Tagesbetreuung angemeldet wurden, sind verpflichtet, den Betreuungsteil, der ja ein Teil der Schulzeit ist, regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
Ein fallweises Fernbleiben z.B. wegen außergewöhnlicher familiärer Ereignisse, Musikschulbesuch, Besuch Sportverein usw. ist durchaus zulässig und möglich. Darüber hat der Schulleiter/die Schulleiterin zu entscheiden.

In den Horten bedeutet Anmeldung die Teilnahmemöglichkeit und Anwesenheitsmöglichkeit.

Wie sind die Öffnungszeiten der schulischen Tagesbetreuung und der Horte?

Die schulische Tagesbetreuung ist ausschließlich an Schultagen ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr, maximal bis 18 Uhr geöffnet.

Das Hortjahr beginnt am zweiten Montag im September und endet jeweils an einem Freitag im Juli bzw. August.

Öffnungszeiten:
Schultage: 10.30 Uhr bis 18 Uhr
Schulfreie Tage: 7.30 Uhr bis 17 Uhr (Konferenzen, Lehrertagungen, Semesterferien, ...)
In den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien hat in der Stadt Villach jeweils ein Hort geöffnet.